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   BGH, 29.03.1977 - VI ZB 14/76   

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https://dejure.org/1977,1046
BGH, 29.03.1977 - VI ZB 14/76 (https://dejure.org/1977,1046)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1977 - VI ZB 14/76 (https://dejure.org/1977,1046)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1977 - VI ZB 14/76 (https://dejure.org/1977,1046)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Berufungsfrist - Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Fristversäumung - Rechtfertigung der Wiedereinsetzung wegen Verzögerung in der regelmäßigen Postbeförderung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1977, 1029
  • VersR 1977, 648
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.03.1953 - II ZR 182/52

    Wiedereinsetzung bei verzögerter Postzustellung

    Auszug aus BGH, 29.03.1977 - VI ZB 14/76
    Der Beschwerdeführerin ist zuzugeben, daß sich aus mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (z.B. BGHZ 9, 118; VersR 1963, 96; 1964, 1076; 1965, 157; 1966, 1052 und 1974, 435) der Grundsatz ergibt, eine Verzögerung in der regelmäßigen Postbeförderung müsse grundsätzlich als unabwendbarer Zufall angesehen werden und und daher geeignet sein, die Wiedereinsetzung zu rechtfertigen.

    In BGHZ 9, 118 heißt es, ein Anwalt dürfe in Zeiten "normalen und pünktlichem Postverkehrs" mit einem störungsfreien Verlauf der Postbeförderung rechnen.

  • BGH, 21.09.1971 - VI ZR 139/71

    Berliner Anwalt - Karlsruhe - Sorgfaltspflichtverletzung - Revisionseinlegung -

    Auszug aus BGH, 29.03.1977 - VI ZB 14/76
    Auch der erkennende Senat hat in seinem Beschluß vom 21. September 1971 (VI ZR 139/71 - VersR 1971, 1125), in dem es ebenfalls um die gegen die Erwartung des Anwalts verspätete Zustellung eines am Tag zuvor zur Post gegebenen Schreibens und die dadurch bedingte Versäumung einer prozessualen Frist ging, darauf hingewiesen, daß "angesichts der heutigen Verhältnisse bei Beförderung sowie Zustellung und Austragung der Post" mit Verzögerungen der normalen Beförderungsdauer gerechnet werden müsse.

    Im vorliegenden Falle mußte der mit der Einlegung der Berufung beauftragte Prozeßbevollmächtigte der Beklagten gleichfalls mit einer Verzögerung der Postbeförderung rechnen; die Umstände, die den Senat in dem genannten Beschluß vom 21. September 1971 (a.a.O.) veranlaßt haben, auf die Notwendigkeit der Berücksichtigung möglicher Unregelmäßigkeiten im postalischen Zustellungsbereich hinzuweisen, liegen heute nicht weniger vor.

  • BGH, 09.01.1974 - IV ZB 46/73

    Verspätete Berufungsbegründung - Rechtzeitige Abgabe - Zufall - Postsendung

    Auszug aus BGH, 29.03.1977 - VI ZB 14/76
    Der Beschwerdeführerin ist zuzugeben, daß sich aus mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (z.B. BGHZ 9, 118; VersR 1963, 96; 1964, 1076; 1965, 157; 1966, 1052 und 1974, 435) der Grundsatz ergibt, eine Verzögerung in der regelmäßigen Postbeförderung müsse grundsätzlich als unabwendbarer Zufall angesehen werden und und daher geeignet sein, die Wiedereinsetzung zu rechtfertigen.

    Wenn der IV. Zivilsenat in einer späteren Entscheidung vom 9. Januar 1974 (IV ZB 46/73 - VersR 1974, 435) die dort eingetretene verspätete Zustellung einer Postsendung als unabwendbaren Zufall gewertet hatte, so liegt darin deshalb keine Abweichung von der vorgenannten Auffassung des erkennenden Senats, weil in jenem Fall der zur Fristwahrung bestimmte Schriftsatz erst am 5. Tage nach dem Einwurf in den Briefkasten innerhalb Berlins zugegangen war, während die Frist am 3. Tage nach der Aufgabe zur Post hätte spätestens gewahrt werden können.

  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 29.03.1977 - VI ZB 14/76
    Dieser Auffassung vermag die Beklagte nicht mit den von ihr genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1975, 1405 und 1976, 513) zu begegnen.
  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten

    Auszug aus BGH, 29.03.1977 - VI ZB 14/76
    Dieser Auffassung vermag die Beklagte nicht mit den von ihr genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1975, 1405 und 1976, 513) zu begegnen.
  • BAG, 04.02.1965 - 3 AZR 35/65

    Amtliche Brieflaufzeiten - Tatsächliche Beförderungsdauer - Rechtsmittelschrift -

    Auszug aus BGH, 29.03.1977 - VI ZB 14/76
    Einen strengeren Standpunkt vertritt demgegenüber die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, das bereits in einem Urteil vom 4. Februar 1965 (AP Nr. 41 zu § 233 ZPO = NJW 1965, 1295) ausgesprochen hat, ein Postbenützer habe erfahrungsgemäß in Betracht zu ziehen, daß der Regelablauf der postalischen Beförderung oftmals nicht eingehalten werde und daß die tatsächliche Beförderungsdauer eines Briefes in vielen Fällen nicht den von der Postverwaltung in ihren sogenannten "amtlichen Brieflaufzeiten" angekündigten günstigen Beförderungsmöglichkeiten entspreche (vgl. hierzu die Zusammenstellung bei Späth, VersR 1975, 16, 17).
  • BGH, 28.11.1962 - IV ZB 251/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.03.1977 - VI ZB 14/76
    Der Beschwerdeführerin ist zuzugeben, daß sich aus mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (z.B. BGHZ 9, 118; VersR 1963, 96; 1964, 1076; 1965, 157; 1966, 1052 und 1974, 435) der Grundsatz ergibt, eine Verzögerung in der regelmäßigen Postbeförderung müsse grundsätzlich als unabwendbarer Zufall angesehen werden und und daher geeignet sein, die Wiedereinsetzung zu rechtfertigen.
  • BGH, 03.11.1964 - VI ZR 162/63
    Auszug aus BGH, 29.03.1977 - VI ZB 14/76
    Der Beschwerdeführerin ist zuzugeben, daß sich aus mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (z.B. BGHZ 9, 118; VersR 1963, 96; 1964, 1076; 1965, 157; 1966, 1052 und 1974, 435) der Grundsatz ergibt, eine Verzögerung in der regelmäßigen Postbeförderung müsse grundsätzlich als unabwendbarer Zufall angesehen werden und und daher geeignet sein, die Wiedereinsetzung zu rechtfertigen.
  • BGH, 23.06.1964 - VI ZR 85/63
    Auszug aus BGH, 29.03.1977 - VI ZB 14/76
    Der Beschwerdeführerin ist zuzugeben, daß sich aus mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (z.B. BGHZ 9, 118; VersR 1963, 96; 1964, 1076; 1965, 157; 1966, 1052 und 1974, 435) der Grundsatz ergibt, eine Verzögerung in der regelmäßigen Postbeförderung müsse grundsätzlich als unabwendbarer Zufall angesehen werden und und daher geeignet sein, die Wiedereinsetzung zu rechtfertigen.
  • BGH, 03.12.1981 - IX ZR 54/80

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Die vom Berufungsgericht für seine Ansicht herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs VersR 1977, 648 hat das Bundesverfassungsgericht aufgehoben (BVerfGE 51, 146 [BVerfG 24.04.1979 - 1 BvR 449/77]).
  • BGH, 03.07.1984 - VI ZB 7/84

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Zivilprozess - Zurechenbar

    Mag auch die Bundespost in den letzten Jahren verstärkt auf den Einsatz von Aushilfskräften und auf ausländische Mitarbeiter angewiesen sein (Senatsbeschluß vom 29. März 1977 - VI ZB 14/76 - VersR 1977, 649, 650; BAG NJW 1971, 1054, 1055 [BAG 24.11.1970 - 1 AZR 271/70]), so hatte sich dies nach den Erfahrungen des Rechtsanwalts doch jedenfalls bislang nicht auf die unverzügliche Zustellung seiner Schreiben ausgewirkt.
  • BGH, 11.03.1980 - VI ZB 15/79

    Verweigerung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Die sofortige Beschwerde der Beklagten war zunächst erfolglos geblieben (Beschluß des Senats vom 29. März 1977 - VI ZB 14/76).
  • BGH, 03.07.1984 - VI ZB 8/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach einer Versäumung einer Frist

    Mag auch die Bundespost in den letzten Jahren verstärkt auf den Einsatz von Aushilfskräften und auf ausländische Mitarbeiter angewiesen sein (Senatsbeschluß vom 29. März 1977 - VI ZB 14/76 - VersR 1977, 649, 650; BAG NJW 1971, 1054, 1055), so hatte sich dies nach den Erfahrungen des Rechtsanwalts doch jedenfalls bislang nicht auf die unverzügliche Zustellung seiner Schreiben ausgewirkt.
  • BGH, 22.06.1983 - IVb ZB 191/82

    Zurechenbares Verschulden hinsichtlich der Versäumung einer Beschwerdefrist und

    Dieser Rechtsprechung folgt der Senat; die abweichende Auffassung, die der Bundesgerichtshof in VersR 1977, 648 zu § 233 Abs. 2 ZPO a.F. vertreten hat, ist dadurch überholt.
  • BayObLG, 20.12.1977 - RReg. 2 Z 95/77

    Revisionsbegründung; Frist; Fristablauf; Post; Schriftstück; Revisionsgericht;

    Wird eine Revisionsbegründung am Tag vor Fristablauf so rechtzeitig zur Post gebracht, daß das Schriftstück bei normaler Laufzeit am nächsten Tag beim Revisionsgericht hätte eingehen müssen, so kann, wenn die Sendung gleichwohl verspätet eingeht, dies dem Revisionsführer oder seinem Anwalt nicht als Verschulden zugerechnet werden (Ergänzung zu BVerfG VersR 77, 1044 = NJW 77, 1233; Abweichung von BGH VersR 77, 648 und BAG NJW 65, 1295 Nr. 33 sowie 73, 918).
  • BGH, 23.09.1980 - IX ZB 365/78

    Hinderung an der Einreichung der Klageschrift durch ein unabwendbares Ereignis -

    Der Berufungsrichter verneint unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 1977, 648), daß der Kläger durch ein unabwendbares Ereignis (§ 233 Abs. 1 ZPO a.F.) an der Einhandlung der Klagefrist gehindert worden sei.
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